Spendenabzugsfähigkeit
Die Arbeit des Bibellesebundes in der Schweiz wird von den Steuerämtern leider nicht als gemeinnützig anerkannt. Die Steuerverwaltung des Kantons Zürich stuft den BLB als Organisation mit kirchlichem («kultus») Zweck ein. Darum können Spenden leider nicht von den Steuern abgezogen werden.
Alle Spenden an den Bibellesebund werden zum Anfang des nächsten Kalenderjahres bestätigt. Diese Spendenbestätigungen sind nicht für die Steuererklärung, sondern als Bestätigung für die Spenderinnen und Spender gedacht.
Spenden für die internationale Arbeit des Bibellesebundes sind steuerabzugsfähig und können auf Wunsch entsprechend für die Steuererklärung ausgewiesen werden.
Für einen sorgfältigen und transparenten Umgang mit Spendengeldern, lassen wir uns jährlich überprüfen und mit dem Ehrenkodex-Gütesiegel zertifizieren. Eine Übersicht über unsere Arbeit und die Betriebsrechnung finden Sie zudem im Jahresbericht auf unserer Webseite.
Das unabhängige Gütesiegel der Stiftung Ehrenkodex attestiert eine umfassende Qualität der Arbeit sowie einen sorgsamen Umgang mit Spendengeldern.
Für Fragen zur Steuerabzugsfähigkeit und zu den Spendenbestätigungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.