Bibel erzählen - lebendig und erfahrbar

Erzählen ist eine Kunst. Und man kann es lernen.
Erzählungen berühren Jung und Alt. Sie sind lebendig, kraftvoll, anschaulich und wecken unsere Neugier. Erzählungen regen eigene Bilder an und öffnen Räume für ganz unterschiedliche Begegnungen: mit den biblischen Personen und ihren Erfahrungen, mit Gott und dem Heiligen und mit den eigenen Themen und Fragen.
Erzählen ist eine Kunst. Und man kann es lernen.
Erzählungen berühren Jung und Alt. Sie sind lebendig, kraftvoll, anschaulich und wecken unsere Neugier. Erzählungen regen eigene Bilder an und öffnen Räume für ganz unterschiedliche Begegnungen: mit den biblischen Personen und ihren Erfahrungen, mit Gott und dem Heiligen und mit den eigenen Themen und Fragen.
In diesem Workshop geht es um das freie Erzählen ohne weiteres Material. Kein Theater, keine vorgelesene Geschichte, keine Mitmach-Geschichte, sondern frei erzählte Geschichten. Nur mit Worten eine Geschichte aus der Bibel schmecken, fühlen und erfahren.
Dazu betrachten wir ausgewählte Erzählregeln und Hilfen für das Entwickeln von biblischen Geschichten. Wir hören auf Geschichten, probieren aus, spielen mit dem Kopfkino und reflektieren die Erfahrungen.
Der Workshop richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche in Kirche/Gemeinde und Schule. Und an Eltern, Grosseltern und alle, die gern erzählen
Schwerpunkte
- Schlüsselbotschaften und zentrale Elemente einer biblischen Erzählung identifizieren
- Bilder, wörtliche Rede und Emotionen
- Spannungsbogen, Anfang und Ende einer Erzählung
- Erinnerungstechniken
Informationen
Datum: | 13.05.2025 |
Uhrzeit: | 19:00 - 21:00 Uhr |
Ort: | efg Thun, Burgstrasse 8, 3600 Thun |
Kosten: | |
CHF 20.- |
Referentin

Sara Schmidt ist Erzieherin mit theologischer Ausbildung. Sara arbeitet beim BLB Schweiz als Autorin und Referentin mit Schwerpunkt Kindergottesdienst und Bibeldidaktik.
Anmeldung erforderlich, beschränkte Platzzahl.
Anmeldeschluss ist eine Woche vor dem Kurs. Aufgrund des administrativen Aufwandes müssen wir bei kurzfristigen Abmeldungen (weniger als 7 Tage vor dem Anlass) den gesamten Betrag in Rechnung stellen.