Jedes Jahr eine Woche  Jugendurlaub

Jugendurlaub

Vom 18. bis zum 30. Geburtstag haben alle Arbeitnehmenden und Lehrlinge, die freiwillig Jugendarbeit leisten, ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub. So hält es Artikel 329e des Obligationenrechts fest. Wer freiwillig mit Jugendlichen arbeitet, reift zu einer verantwortungsvollen, kreativen und sozial kompetenten Persönlichkeit heran.

Weitere Informationen erhältst du unter
www.jugendurlaub.ch oder von den Leitenden der entsprechenden Ferienangebotedes Bibellesebundes.